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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Zaundirekt GmbH & Co. KG) über die Internetseite zaundirekt.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Montageleistungen.

Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("Zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.


§ 4 Leistungserbringung bei Montageleistungen

(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.

(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 5 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung über Klarna
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ) (https://www.klarna.com/de/), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

- Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen Rechnungsbedingungen für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier: Deutschland (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/invoice), Österreich (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_at/invoice).

- Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf in festen oder flexiblen monatlichen Raten zu den in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier (nur in den angegebenen Ländern verfügbar): Deutschland (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/account), Österreich (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_at/flex_account).

- Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

- Kreditkarte (Visa/Mastercard): Verfügbar in Deutschland und Österreich. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware oder Tickets / Verfügbarkeit des Services oder im Falle eines Abonnements entsprechend der kommunizierten Zeiten. Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und/ oder Ratenkauf und/ oder Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind.

Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/user). Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier (https://www.klarna.com/de/). Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy) behandelt.

Weitere Informationen über Klarna finden Sie hier (https://www.klarna.com/de/smoooth-mehrzuklarna/). Die Klarna App finden Sie hier (https://www.klarna.com/de/klarna-app/).

(2) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit (ergänzenden AGB)

Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ratenkauf Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. ratenkauf by easyCredit -öffentlich- Seite 2 von 2 Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben. Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der PreNotifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. ratenkauf by easyCredit Stand Februar 2022 Seite 2 von 2 Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

Kauf auf Rechnung für Firmenkunden über Billie

Wir bieten Firmenkunden an, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung”). Um Ihnen dieses Angebot machen zu können, kooperieren wir mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellprozesses und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an die Billie GmbH ab. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto, das auf der Rechnung aufgeführt ist. Für den Fall, dass Geschäftskunden nicht bei Fälligkeit zahlen, stellt Billie Geschäftskunden die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von EUR 40 in Rechnung. Die Datenschutzerklärung der Billie GmbH finden Sie hier: https://www.billie.io/datenschutz. Sie findet ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung und unseren AGB Anwendung.



§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Bei gebrauchten Sachen sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Sache zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Zaundirekt GmbH & Co. KG
Seelohe 31
97478 Knetzgau
Deutschland
Telefon: 09527950060
E-Mail: info@zaundirekt.de

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr).

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch .

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf (https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf).

4.2. Wir haben uns dem Ehrenkodex der Trusted Shops GmbH unterworfen, einsehbar unter: http://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf (http://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf).

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.

6.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

6.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

9. Kündigung

9.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Montageleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service (https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service).

10. Ergänzende Bestimmungen für Montage-/Einbauleistungen.
Diese ergänzenden Bestimmungen konkretisieren und erweitern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zaundirekt GmbH & Co. KG für Montage- und Einbauleistungen. Soweit in diesem Abschnitt keine abweichenden Regelungen enthalten sind, gelten die übrigen AGB – jeweils in ihrer aktuellen Fassung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften Die Geltung etwaiger AGB oder sonstiger Vertragsbestimmungen des Kunden für sämtliche Montageleistungen wird ausdrücklich abgelehnt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die in diesem Dokument verwendete männliche Sprachform dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und schließt alle Geschlechter ein.
10.1. Allgemeine Bestimmungen für Montageleistungen
10.1.1 Vertragspartner und Pflichten: Der Auftraggeber ist für die Montageleistungen verantwortlich und verpflichtet sich, alle aufgeführten Pflichten vollständig und nach bestem Wissen zu erfüllen. Versäumnisse in der Mitwirkung können dazu führen, dass die fachgerechte Ausführung der Montageleistungen – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, etwa zur Mängelhaftung nach § 434 BGB – ganz oder teilweise unmöglich wird oder mit zusätzlichem, kostenpflichtigem Mehraufwand einhergeht.
10.1.2 Auftragnehmer: Im Sinne dieser Bestimmungen ist die Zaundirekt GmbH & Co. KG als Auftragnehmer tätig und übernimmt die fachgerechte Durchführung der Montage- und Einbauleistungen.

10.2. Pflichten des Auftraggebers (Kunden)
10.2.1 Selbständige Vermessung und Materialbestellung: Der Auftraggeber hat – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die für die Montage des Zauns erforderlichen Maße eigenständig zu ermitteln und sämtliche benötigten Teile sowie Materialien in der gewünschten Ausführung und Menge auf eigene Verantwortung zu bestellen.
10.2.2 Terminabstimmung und Vorabinformationen: Der Auftraggeber unterstützt die Zaundirekt GmbH & Co. KG in der telefonischen Terminabsprache zur Planung von Lieferung und Montage. Er ist verpflichtet, alle relevanten örtlichen Gegebenheiten (z. B. Bodenbeschaffenheit, vorhandene Hindernisse, Wurzeln, Leitungen, Kabel, Steine etc.) vorab mitzuteilen, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten. Andernfalls trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.
10.2.3 Bereitstellung der Baustelle: Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Anlieferung der Ware gemäß den Bestimmungen der AGB sowie unter Beachtung der Vorschriften des BGB (insbesondere hinsichtlich Sachmängeln gem. § 434 BGB) möglich ist. Die Baustelle muss für den Transporter/Lkw frei zugänglich sein. Soll ein abweichender Ablageort genutzt werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, beim Abladen mitzuwirken. Mit der Übergabe oder nach einem erfolglosen Lieferversuch geht das Risiko für zufälligen Untergang oder Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über.
10.2.4 Vorbereitung des Grundstücks: Der Auftraggeber bereitet das Grundstück so vor, dass die Montage ohne zusätzlichen Aufwand durchführbar ist. Hierzu zählen insbesondere: • Markierung der Grundstücksgrenzen: Ggf. unter Einbeziehung geodätischer Karten im Rahmen der vermessungsrechtlichen Vorschriften. • Entfernung von Hindernissen: Entfernen bzw. Zurückschneiden von Hecken, Bäumen oder alten Zaun- und Maueranlagen. • Ausgleich von Geländeunebenheiten • Kennzeichnung von Versorgungsleitungen: Markierung von Gas-, Wasser-, Strom- oder anderen Leitungen im Montagebereich. • Bereitstellung von Ressourcen: Sicherstellung der Versorgung mit Strom und Wasser für die Fundamentierung.
10.2.5 Wareneingangsprüfung: Unmittelbar nach der Anlieferung prüft der Auftraggeber die Ware auf Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen. Mit Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt er, dass die gelieferte Ware mangelfrei und vollständig ist. Etwaige Beanstandungen bei Kleinteilen (z. B. in Kartons oder Tüten) sind innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt anzuzeigen.
10.2.6 Behördliche Genehmigungen: Sofern für den Zaunbau behördliche Genehmigungen (z. B. baurechtliche oder nachbarschaftsrechtliche Genehmigungen) erforderlich sind, obliegt deren Einholung ausdrücklich dem Auftraggeber.
10.2.7 Bereitstellung notwendiger Anschlüsse und Fachleistungen: Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Montage: • Ein Stromanschluss (230 V) und ein Wasseranschluss vorhanden sind. • Elektrische Bauteile (z. B. Torantriebe) ausschließlich von einem vom Auftraggeber zu beauftragenden und fachkundig ausgeführten Elektriker installiert und in Betrieb genommen werden. • Das Montagepersonal ungehinderten Zutritt zur Baustelle hat.
10.2.8 Entsorgung von Aushubmaterial: Die Entsorgung des anfallenden (Erd-)Aushubs erfolgt durch den Auftraggeber.
10.2.9 Abnahme: Nach Fertigstellung der Montage verpflichtet sich der Auftraggeber, die erbrachten Leistungen gemäß Abschnitt 7 abzunehmen.
10.2.10 Materialüberschüsse: Überschüssiges oder falsch bestelltes Material ist vom Auftraggeber zu entsorgen.

10.3. Pflichten des Auftragnehmers (Zaundirekt GmbH & Co. KG)
10.3.1 Ausführung der Montageleistungen: Die Zaundirekt GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Lieferung und Montage fachgerecht, termingerecht und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich Gewährleistung und Mängelhaftung nach BGB) durchzuführen. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen kann die Zaundirekt GmbH & Co. KG qualifizierte Subunternehmer einsetzen.
10.3.2 Erweiterte Leistungen: Nach Absprache und schriftlicher Vereinbarung werden etwaig erforderliche Mehrarbeiten durch die Zaundirekt GmbH & Co. KG oder beauftragte Dritte durchgeführt.
10.4. Leistungsumfang Die Standard-Montageleistungen umfassen unter anderem: • Fachgerechte Montage durch unser qualifiziertes Montageteam • Gemeinsame Planung und Vorbesprechung. • Telefonische Terminvereinbarung. • Anlieferung der Ware mittels eines Transporters/eines LKW

10.5. Zusätzliche Leistungen/Mehraufwand
10.5.1 Optionale Zusatzleistungen: Auf Anfrage können zusätzlich folgende Leistungen gegen Mehrkosten erbracht werden: • Abfallentsorgung • Demontage alter Zaunanlagen • Ausgleich von Geländeunebenheiten • Persönliche Beratung vor Ort inkl. Aufmaß • Bereitstellung von Stromversorgung
 10.5.2 Mehraufwand Kostenregelung: Der aktuelle Stundensatz für zusätzliche Arbeiten beträgt 80,00 €/Brutto/pro angefangene Stunde pro Monteur bzw. Mitarbeiter. Materialkosten: Nach tatsächlichem nachgewiesenen Mehraufwand. Fahrtkosten: 1,50 € pro angefangenen Kilometer 

10.6. Vergütung
10.6.1 Vertragliche Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Summe und den vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Für zusätzliche Leistungen erfolgt die Abrechnung gemäß individueller Vereinbarung.
10.6.2 Fälligkeit: Die vollständige Vergütung ist spätestens mit Fertigstellung bzw. Abnahme der Montageleistungen fällig. Hierbei finden auch die gesetzlichen Vorschriften des BGB zur Fälligkeit und zum Zahlungsverzug Anwendung. 

10.7. Abnahme
10.7.1 Abnahmepflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Montageleistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die erbrachte Leistung im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
10.7.2 Abnahmeprotokoll: Die Abnahme erfolgt vor Ort unter Verwendung eines Abnahmeprotokolls, das von der Zaundirekt GmbH & Co. KG bereitgestellt wird. 10.7.3 Anwesenheitspflicht: Es ist zwingend erforderlich, dass am Tag der Fertigstellung der Montage der Auftraggeber oder eine bevollmächtigte Person anwesend ist. Sollte der Auftraggeber nicht vor Ort sein, gilt die Zaun- bzw. Toranlage als abgenommen – eine nachträgliche Abnahme kann dann nur unter erneuter Terminabsprache und gegen zusätzliche Anfahrtskosten erfolgen. 

10.8. Mängelhaftung Montage (Gewährleistung)
10.8.1 Gewährleistungsfrist: Der Monteur verpflichtet sich, die Produkte fachgerecht zu montieren. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften wie Abstandsregelungen beachtet und die Materialien witterungsbeständig sowie korrekt verarbeitet sein, um Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Die Verantwortung für die Überprüfung von Leitungen, Wurzeln etc. liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer, wobei der Monteur bei offensichtlichen Gefahren ebenfalls in der Pflicht ist, diese zu erkennen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Spätestens entdeckte Mängel sind der Zaundirekt GmbH & Co. KG umgehend anzuzeigen, um Ansprüche aus § 434 BGB nicht zu gefährden.
10.8.2 Ausschluss bestimmter Effekte: Optische Erscheinungen wie Weißkorrosion (Weißrost) bei verzinkten Elementen – bedingt durch Zinkoxid bzw. Hydroxid – sowie der Bleaching-Effekt bei pulverbeschichteten Oberflächen stellen, sofern sie im Rahmen der anerkannten DIN- und EN-Normen (z. B. DIN EN ISO 1461, EN 12500, PN-EN 12944-2) auftreten, keinen Gewährleistungsgrund dar.
10.8.3 Ausschluss der Gewährleistung: Die Gewährleistung erlischt insbesondere, wenn: • Änderungen oder Strukturveränderungen an der Ware ohne schriftliche Zustimmung der Zaundirekt GmbH & Co. KG vorgenommen wurden. • Reparaturen durch nicht autorisierte Personen durchgeführt wurden. • Ersatzteile oder Zusatzgeräte von anderen Herstellern als dem Original verwendet wurden. • Die Ware in Umgebungen (C4, C5-I, C5-M*) oder in Tierhaltungsbetrieben eingesetzt wird. • Die Mängel an verzinkten Elementen 0,5 % der Gesamtfläche nicht überschreiten.
10.8.4 Nutzungsbeschränkungen: Die montierte Zaun- oder Toranlage darf innerhalb der ersten 14 Tage nach Installation weder demontiert noch erheblichen Belastungen ausgesetzt werden. Die bei der Montage eingesetzten Stützvorrichtungen (insofern vorhanden) sind mindestens sieben Tage beizubehalten. 10.8.5 Haftungsausschluss: Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Gebrauchsanweisungen, unzureichende Wartung oder durch äußere Einflüsse (z. B. Naturgewalten) verursacht werden. Es finden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des BGB Anwendung.