Einen Zaun selber bauen ist auch für Laien in der Regel ohne Weiteres möglich. Allerdings sind beim Zaun bauen Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen an dieser Stelle vor*.
Zaun bauen: Genehmigung notwendig?
Die Meinung, dass ein Zaun auf dem eigenen Grundstück nach Belieben errichtet werden darf, ist weit verbreitet – aber nicht ganz richtig. Je nachdem, wie der Zaun beschaffen ist und an welcher Stelle er errichtet werden soll, sind u.U. baurechtliche Auflagen zu beachten und entsprechend eine Baugenehmigung einzuholen. Die baurechtlichen Auflagen für sog. Einfriedigungen (u.a. Zäune, die als Außengrenze eines Grundstücks fungieren) sind in den jeweiligen Landesbauordnungen formuliert.
I.d.R. wird eine Baugenehmigung für einen Zaun notwendig, wenn er eine gewisse Höhe überschreitet sowie wenn der Zaun an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt und dort eine bestimmte Höhe überschreitet. Dort wird also ersichtlich, wie hoch ein Zaun sein darf, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Die Vorschriften gelten übrigens auch für Hecken bzw. sogenannte „lebendige Einfriedigungen“.
Zusätzlich empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Kommune nach gesonderten Einfriedigungssatzungen zu fragen.
Zaun zum Nachbarn: Wie hoch darf er sein?
Die Bebauung der Grundstücksgrenze mit einem Zaun zum Nachbarn regeln die Bundesländer und Kommunen in ihren Bauordnungen. In den meisten deutschen Bundesländern bestehen zusätzliche nachbarschaftsrechtliche Vorschriften, die auch das Zaun bauen regeln. Nur in Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarrechtsgesetz.
Muss der Zaun Abstand zur Grundstücksgrenze halten und wie hoch darf der Zaun sein? Diese Fragen werden auch in den privatrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen beantwortet. Wenn die dortigen Regelungen mit dem öffentlichen Recht kollidieren, gilt stets letzteres.
Normalerweise wird ein einseitig gewünschter Zaun auf dem Privatgrundstück entlang der Grenze zum Nachbarn auf eigene Kosten errichtet. Wenn es nicht anders geregelt ist, gilt meist ein Zaunabstand zur Grundstücksgrenze von 50 Zentimetern. Um Streit zu vermeiden, sollte vor dem Zaun errichten an der Grundstücksgrenze stets mit dem Nachbarn gesprochen sowie die jeweiligen ortsüblichen und baurechtlichen Bestimmungen beachtet werden, die Angaben zur zulässigen Zaunhöhe beinhalten.
In einigen Bundesländern gibt es eine Einfriedigungspflicht, die meist erst dann greift, wenn es ein entsprechendes Verlangen seitens eines Nachbarn gibt. Bei verpflichtenden Zäunen auf der Grundstücksgrenze sind die Kosten i.d.R. von beiden Nachbarn zu tragen – es gibt aber auch abweichende Bestimmungen, wie den Grundsatz der Rechtseinfriedigung. Andere Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, haben keine Einfriedigungspflicht.
Gibt es besondere Vorschriften für einen Sichtschutzzaun?
Die Errichtung eines Sichtschutzzauns an der Grundstücksgrenze fällt rechtlich auch unter die Bestimmungen für Einfriedigungen (siehe oben). So kann bspw. ein 1,80 Meter hoher Sichtschutzzaun an der Grenze zum Nachbargrundstück ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn die Einfriedigungsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes sowie der Gemeinde dies gestatten.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen hat die sogenannte Ortsüblichkeit eine Relevanz beim Zaunbau. Wenn bspw. alle Nachbarn niedrige, symbolische Gartenzäune an der Grundstücksgrenze haben, würde nach dem Grundsatz der Ortsüblichkeit ein 2 Meter hoher Sichtschutzzaun das Erscheinungsbild der Gegend stören.
Haben Sie weitere Fragen zu den Vorschriften beim Zaunbau? Kontaktieren Sie uns, unser kompetentes Serviceteam berät Sie gerne!
*Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und sollen zur Übersicht dienen. Sollte sich ein Fehler oder eine rechtliche Neuerung ergeben haben, können wir hierfür keine Haftung übernehmen.